Die Aufgaben der Bodendenkmalpflege der LWL-Archäologie für Westfalen

02.09.2016

Geländeprospektionen im Vorfeld von Baumaßnahmen sind wichtige Aufgaben der täglichen Arbeit. Foto: M. Baales.

... am Beispiel der südwestfälischen Außenstelle in Olpe

Am 24.3.1914 wurde in Berlin das „Preußische Ausgrabungsgesetz“ in Kraft gesetzt – zu Preußen zählten damals auch die Rheinlande und Westfalen. In diesen Pioniertagen wurde die Bodendenkmalpflege im Wesentlichen durch lokal oder regional tätige Pfleger und Vereine getragen, darunter auch die bis heute bestehende „Alterthumskommission für Westphalen“. Dr. August Stieren (1885–1970) wurde dann 1934 erster Leiter einer offiziellen Bodendenkmalpflege in Westfalen.

 

Das Preußische Ausgrabungsgesetz überdauerte drei Gesellschaftssysteme und wurde in Nordrhein-Westfalen erst 1980 (!) mit der Erlassung des neuen „Denkmalschutzgesetzes NRW“ (DSchG NW) außer Kraft gesetzt. Dieses Gesetz regelt seither in NRW zugleich die Bau- und die Bodendenkmalpflege (letztere heute auch als Archäologische Denkmalpflege bezeichnet) sowie die Paläontologische Denkmalpflege unter wesentlicher Einbeziehung kommunaler Behörden (Untere Denkmalbehörden der Kommunen und Obere Denkmalbehörden der Kreise bzw. der Bezirksregierung). Die Kommunalverbände des Rheinlandes und Westfalens (Landschaftsverbände) – und die Stadt Köln – wurden mit der fachlichen Umsetzung der Verwaltungsvorschriften beauftragt. Dies erforderte für jeden Regierungsbezirk die Einrichtung einer archäologischen Facheinrichtung; daher wurde in Olpe offiziell am 15.4.1982 eine neue Außenstelle des damaligen „Westfälischen Museums für Archäologie“ (heute: LWL-Archäologie für Westfalen, LWL-AfW)  ganz im Süden des Regierungsbezirkes Arnsberg eingerichtet.

 

Mit der Entscheidung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), nicht in Arnsberg (und damit in der „Hauptstadt“ des Regierungsbezirks) die ehemals dort von 1939–1961 ansässige archäologische Außenstelle wiederzubeleben, lag nicht zuletzt der Wunsch zugrunde, auch im „südlichsten Zipfel“ Westfalens eine gewichtige kulturelle Einrichtung anzusiedeln. Erster Leiter der neuen Außenstelle wurde der bereits zuvor wiederholt in Südwestfalen arbeitende Experte für die mittelalterlichen Wallburganlagen des Sauer- und Siegerlandes Dr. Philipp R. Hömberg (1939–2001), der diese Position bis zu seinem plötzlichen Tod inne hatte.

Die Außenstelle ist in Olpe in einem alten Schulgebäude aus dem späten 19. Jh. untergebracht. Mitunter erschwert hoher Schnee die Anfahrt dorthin, wie im Februar 2010. Foto: H. Menne.

Die Archäologische Denkmalpflege oder Bodendenkmalpflege ist zuständig für den Schutz, die Dokumentation und Erforschung von Denkmälern im Boden. Die personelle Ausstattung der Außenstelle Olpe (AS Olpe) der LWL-AfW ist gemessen an der Größe des Arbeitsgebietes und den vielfältigen Aufgaben überschaubar. Die Außenstelle erfährt allerdings durch den Umstand, dass zwei große, wichtige historische Städte in Südwestfalen – Dortmund (Dr. Henriette Brink-Kloke) und Soest (Dr. Walter Melzer) – eigene, kompetente Stadtarchäologien unterhalten, eine ganz wesentliche Entlastung. Aktuell sind in der AS Olpe drei Referenten tätig:

  • Prof. Dr. Michael Baales: seit 2002 als Leiter der Außenstelle in Olpe, zudem zuständig für die Steinzeiten
  • Dr. Eva Cichy: seit 2006 in Olpe, betreut ganz wesentlich das „Grabungsgeschäft“ und bearbeitet die Römische Kaiserzeit und das Mittelalter
  • Dr. Manuel Zeiler: seit 2012 Betreuer der Vorrömischen Metallzeiten und der Montangeschichte Südwestfalens

 

Vier Grabungstechniker/Innen (derzeit: Karin Peters, Hermann Menne, Matthias Müller-Delvart und Norbert Reuther M. A.) stehen der Außenstelle derzeit für die vielfältigen technischen und organisatorischen Aufgaben im Arbeitsgebiet zur Verfügung. Da Grabungshelfer/Arbeiterstellen – anders als z. B. in den rheinischen Außenstellen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland – in Westfalen nicht (mehr) vorgesehen sind, werden die Gelände- und Nachbearbeitungen ganz wesentlich von Studentischen Volontären mitgetragen, die durch Mittel des Landes NRW (aus dem jährlich neu festgesetzten Denkmalförderungsprogramm) finanziert werden können und im Arbeitsalltag der Außenstelle unerlässlich sind (seitdem hierfür auch keine Zivildienstleistenden mehr zur Verfügung stehen, wie noch in den späten 2000er Jahren). Die aktive Mitarbeit ermöglicht den Studentinnen und Studenten gleichzeitig tiefgreifende Einblicke in die Aufgaben und Arbeitsweisen der Archäologischen Denkmalpflege und ergänzt so ihre universitäre Ausbildung um eine fast „exklusive“ praktische Komponente. Gleiches bietet seit 2011 auch das „Freiwillige Jahr in der Denkmalpflege (FJD)“, das durch die Jugendbauhütte in Soest betreut wird.

 

Ein wichtiges, entscheidendes Aufgabenfeld des Außendienstes ist es, durch gezielte (Oberflächen-)Prospektionen Indizien für das Vorhandensein von Bodendenkmälern an einer Stelle zu generieren, die dann vor einer (zerstörenden) Bebauung durch Ausgrabungen zu sichern sind. Hierfür ist letztlich Personal unabdingbar. So konnten in den letzten Jahren einige wichtige neue Bodendenkmäler entdeckt und vor Überbauung zumindest durch Ausgrabung gesichert werden.

Die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeiter/Innen, die ihre Region gut kennen, ist sehr wichtig. Foto: M. Zeiler.

Zahlreiche – leider nicht alle – öffentliche Planungen gelangen in die AS Olpe, da diese zu den „Trägern öffentlicher Belange“ gehört. Der öffentliche Belang „Kultur“ oder „Denkmalpflege“ wird so regelmäßig abgefragt. So besteht die Möglichkeit, im Vorfeld der baulichen Veränderungen eines Areals die Notwendigkeit archäologisch begründeter Maßnahmen darzustellen und diese mit den öffentlichen oder privaten Planern umzusetzen. Unsere gesamte Kenntnis zur Archäologie Südwestfalens ist EDV-gestützt jederzeit und kurzfristig abrufbar; hieran sind recht konkrete Einschätzungen zur Gefährdung von Bodenfunden möglich. Diese Abfragen werden in der Planungsabteilung (Melanie Röring B. A.) als Serviceleistung der Außenstelle zeitnah abgearbeitet.

 

Der Schutz der ältesten Zeugnisse der Landesgeschichte, des Archivs im Boden, ist nur in einem engen Miteinander zwischen öffentlichen und privaten Planern und den kommunalen Denkmalbehörden sowie der LWL-AfW möglich. Bis 2013 waren im DSchG NW vor allem die in den kommunalen Denkmallisten mit mehr oder minder sicher definierten Grenzen bekannter Bodendenkmäler Gegenstand der Betrachtung. Die bisher einzige Änderung des DSchG NRW (Artikelgesetzesänderung, seit dem 27.7.2013 in Kraft) hat neben anderen wichtigen Neuerungen – die u. a. aufgrund einer obergerichtlichen Entscheidung in Münster aus dem Jahre 2011 in das Gesetz aufgenommen werden mussten – auch das „Vermutete Bodendenkmal“ neu eingeführt. Wird ein solches Areal überplant, wo z. B. Oberflächenfunde nach fachlichen Gesichtspunkten auf das Vorhandensein eines Bodendenkmals im Boden hinweisen, müssen zielführende Maßnahmen ergriffen werden, um eine unkontrollierte Zerstörung des Bodendenkmals zu vermeiden – also zumeist die archäologische Ausgrabung.

 

In das DSchG NRW ist mit der oben erwähnten Artikelgesetzesänderung auch das Verursacher- oder Veranlasserprinzip festgeschrieben worden, als einem der letzten der bundesdeutschen Denkmalschutzgesetze. Dies bedeutet, dass derjenige, der ein (in die kommunale Denkmalliste) eingetragenes oder Vermutetes Bodendenkmal beseitigen will – wenn diese Planung einem höheren öffentlichen Interesse dient – und nicht die Öffentlichkeit die Kosten für die Dokumentation (Ausgrabung) tragen und statt der Originalquelle (dem Bodendenkmal) der Öffentlichkeit eine sog. Sekundärquelle (bestehend aus der Grabungsdokumentation einschließlich der geborgenen Funde) zur Verfügung stellen muss. Die Kosten für die Ausgrabung müssen sich dabei zu den übrigen Erschließungs- und Investitionskosten in einem zumutbaren Rahmen bewegen; tatsächlich liegt er für südwestfälische Maßnahmen nach unserer Kenntnis aktuell im einstelligen Prozentbereich.

Dr. Eva Cichy (li.) und Dr. Manuel Zeiler (2. V. re.) geben den studentischen Volontären Einblicke in südwestfälische Keramikfunde. Foto: H. Menne.

Seit etwa zehn Jahren arbeitet die Außenstelle im Zusammenspiel mit den Investoren hierbei verstärkt mit Archäologischen Fachfirmen (Grabungsfirmen) zusammen, die – als „kommerzielle Archäologie“ mitunter verunglimpft – die professionelle „Entsorgung“ archäologischer Relikte unter der Fachaufsicht der Außenstelle sicherstellen. Die in Westfalen derzeit tätigen Firmen schauen z. T. bereits auf eine jahrzehntelange Geschichte im Rheinland zurück. Durchweg sind auf diesem Gebiet die Erfahrungen in Südwestfalen sehr gut.

 

Ebenfalls in das DSchG NRW wurde 2013 das sog. Schatzregal eingefügt. Damit gehören alle archäologischen Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung dem Land NRW; hierzu gehören auch alle Funde aus den regulären Prospektionen und archäologischen (und paläontologischen) Grabungen in NRW. Diese Objekte werden vom Land den Landschaftsverbänden und der Stadt Köln und bei Antrag auch anderen öffentlichen Einrichtungen (soweit sie über adäquate, konservatorische Aufbewahrungseinrichtungen verfügen) zur Verwahrung und wissenschaftlichen Auswertung übertragen.

 

Diese Regelung hat auch Auswirkungen für privat getätigte archäologische Funde, soweit diese eine besondere wissenschaftliche Bedeutung haben. Diese Bedeutung wird durch die Fachwissenschaftler der Außenstellen festgestellt. In solch einem Falle sehen die Regelungen eine finanzielle Belohnung (nicht Entschädigung!) durch das Land vor. Werden diese bedeutenden Funde nicht gemeldet, ist dies ein Fall von Unterschlagung zu Lasten des Landes.

 

Für die übrigen Funde gilt weiterhin die bis 2013 allgemein gültige, im Bundesgesetzbuch für solche Fälle vorgesehene „Hadrianische Teilung“, wonach Grundeigentümer und Finder jeweils die Hälfte am (materiellen) Wert eines Fundes zusteht.

Melanie Röring B.A. bearbeitet EDV-gestützt die zahlreichen Bauvoranfragen, die auf archäologisches Konfliktpotenzial überprüft werden müssen. Foto: M. Zeiler.

Waren in der Vergangenheit archäologisch interessierte Heimatforscher, die mit den Außenstellen zusammenarbeiteten, vor allem daran interessiert, Keramik- oder Steingerätefunde auf Ackerflächen oder aus Baugruben zu bergen und einordnen zu lassen, so hat sich dieses Tätigkeitsspektrum in den letzten etwa 20 Jahren deutlich verändert. Mit dem Aufkommen günstiger Metallsonden ist so die Suche nach „Schätzen“ ein ausgeprägtes Betätigungsfeld geworden. Dieses Tätigkeitsfeld ist allerdings – im Gegensatz zu dem bisherigen Sammeln von archäologischen Objekten – nach dem DSchG NRW von der regional verantwortlichen Oberen Denkmalbehörde zu genehmigen, dies im Benehmen (fachlicher Abstimmung) mit der zuständigen Außenstelle. Die Grundbedingungen des Metallsondengehens sind dabei in den letzten Jahren deutlich verschärft worden, da der Einsatz der Metallsonde leicht zu einem problematischen Eingriff in ungestörte Bodendenkmalsubstanz führen kann. Zudem erfordert die große Zahl der Metallsondengeher von der jeweiligen Außenstelle einen erhöhten, nicht zu unterschätzenden Arbeitsaufwand, nicht zuletzt aufgrund der großen Menge an eingehenden Fundmeldungen, die bearbeitet werden müssen. Allein im Bereich der Außenstelle Olpe werden bis Ende 2016 über 250 lizensierte Metallsondengeher registriert sein – allerdings muss darüber hinaus von einer deutlich höheren Dunkelziffer an derart illegal im Lande aktiven Raubgräbern ausgegangen werden. Zudem bleiben nicht alle einst lizensierten Metallsondengeher auch „bei der Stange“. Hier sei allen, die eng mit der Außenstelle Olpe zusammenarbeiten und damit unsere Kenntnis zur ältesten Landesgeschichte stetig bereichern, ausdrücklich für ihre Mühen gedankt.

 

Wichtige Funde, seien es Grabungs- oder Sammlungsfunde, werden in der Außenstelle nach bestimmten technischen und wissenschaftlichen Standards grafisch dokumentiert. Hiermit sind aktuell ein Archäologischer Zeichner (Andreas Müller) und eine in dem Metier ebenfalls versierte Grabungstechnikerin (Karin Peters) beschäftigt. Aufgrund der großen Menge der in den letzten Jahren eingegangenen Grabungs- und Metallsondenfunde ist eine zeitnahe Abarbeitung dieser Fundmengen aber nicht mehr zu gewährleisten. Dies gilt in geringerem Maße auch für die fotografische Dokumentation ausgewählter Funde (auch für Publikationszwecke), was durch einen weiteren Grabungstechniker im Hause (Hermann Menne) sichergestellt wird.

Baustelleneinsätze – wie hier in Attendorn bei Aufdeckung des Ennester Stadttores – gehören ebenfalls zum Alltag der Außenstelle. Foto: M. Baales.

Die Mitarbeiter/Innen der Außenstelle können heute nur noch kleinere Sondagen/Grabungen zur Klärung bestimmter Sachverhalte und die Überwachung von Baustellen bei unklarer Kenntnis über mögliche Bodenfunde leisten. Gerade für letzteres ist eine frühzeitige zeitliche Abstimmung durch die Bauträger notwendig, da – wie dargestellt – die personelle Decke für solche Tätigkeiten nur gering ist. Leider ist dies nur allzu oft nicht der Fall bzw. die häufige Verzögerung von Bauarbeiten stellt die Außenstelle hier oft vor logistische Probleme.

 

Eine weitere wichtige Aufgabe der Außenstelle ist es dann, die Ergebnisse der Arbeit zur ältesten Landesgeschichte im Bereich des Regierungsbezirkes Arnsberg in Publikationen darzustellen. Hierzu gehört zuvorderst die Information der Öffentlichkeit, die letztlich als Steuerzahler auch Träger der archäologischen Arbeit im Lande ist und nicht zuletzt daher einen Anspruch auf adäquate Information hat. Zuvorderst erfüllt seit 2010 die populärwissenschaftliche Jahrbuchreihe „Archäologie in Westfalen-Lippe“ diese Aufgabe. Weiterhin erfüllen Darstellungen in anderen Publikationen wie „Frühe Burgen in Westfalen“ (herausgegeben von der Altertumskommission) diesen Auftrag genauso wie Beiträge in den verschiedenen Heimatzeitschriften, Kreisjahrbüchern etc. Auch werden auf Anfrage gerne Überblicke zum aktuellen archäologischen Kenntnisstand für Ortschroniken etc. angefertigt. Darüber hinaus gehören natürlich auch Beiträge in eigenen (wie die Zeitschrift „Ausgrabungen und Funde in Westfalen-Lippe“ oder die Monographienreihe „Bodenaltertümer Westfalens“) und teils fremdsprachige Fachpublikationen zum Aufgabenspektrum, um so die Ergebnisse unserer archäologischen Arbeit in Südwestfalen auch der Fachwelt zur Kenntnis zu bringen.

 

Seit Kurzem widmet sich die Außenstelle auch der Ausbildung neuer Grabungstechniker, die nach einer früheren handwerklichen Ausbildung während dreier Jahre entsprechend fortgebildet werden. Derzeit bekleidet Thomas Poggel M. A. diese Position. Die fachliche Grund- bzw. Ausbildung junger Menschen ist uns – wie bei den Studentischen Volontären und den FJD-Kräften bereits erwähnt – ein wichtiges Anliegen.

Größere, langfristige Grabungen wie an den jungsteinzeitlichen Grabanlagen von Erwitte-Schmerlecke (Kr. Soest) zwischen 2009 und 2013 sind heute nicht mehr möglich. Foto: H. Menne.

Die Arbeit der Außenstelle Olpe (zuletzt erwähnt sei hier auch noch das Sekretariat mit Sandra Köster u. Meike Wallefeld) ist, was durch diese Darstellung sicher deutlich geworden ist, vielfältig und abwechslungsreich und nur in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Behörden erfolgreich möglich. Sie ist kein Selbstzweck, sondern Teil des öffentlichen Auftrags, unser aller kulturelles Erbe zu sichern und zu erforschen. Kulturelle Arbeit ist nie kostendeckend zu gewährleisten. In der Bundesrepublik ist daher der Einsatz steuerlicher Mittel zur Grundsicherung einer Archäologischen Denkmalpflege unumgänglich, doch ist bei einer (notwendigen) Veränderung bzw. Beseitigung eines Teils des kulturellen Erbes dessen fachgerechte Dokumentation nach Gesetzeslage nicht generell öffentliche Aufgabe, sondern Aufgabe desjenigen, der hier die Veränderungen zu verantworten hat (soweit es nicht der private „Häuslebauer“ ist). Als Kompensation erhält die Gesellschaft hierfür die oben erwähnte Sekundärquelle und die Publikation der Ergebnisse, soweit hierfür Examenskandidaten und Finanzmittel für eine Aufarbeitung gefunden werden. Letztlich ist dies jedoch nur ein geringer Ersatz für die unwiederbringlich zerstörte, originale Archivquelle im Boden. Doch sicher ist auch, dass der Verbleib eines Bodendenkmals im Boden heute längst nicht mehr immer die beste Option ist.

 

Literaturdatenbank der AS Olpe

 

Michael Baales